AGB
1. Der Vertrag berechtigt während seiner Gültigkeitsdauer zur Benützung der Anlagen des Nitro Gym innerhalb der jeweils am Eingang aushängenden Offnungszeiten. Änderungen des Angebotes und der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten.
2. Der vereinbarte Betrag ist innert 20 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bzw. nach Verlängerungsbeginn zu zahlen. Der vorliegende Vertrag stellt ein Rechtsöffnungstitel dar.
3. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die angeschlagenen und bekannt gegebenen Bestimmungen stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar.
4. Das Mitglied hat das Nitro Gym über alle notwendigen schadensverhütenden Tatsachen, wie Krankheiten, Verletzungen oder dergleichen aufzuklären.
5. Der Ausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen. Der Ausweis sowie der vorliegende Vertrag sind nicht übertragbar. Missbrauch des Zutrittsausweises (Fremdübertragung, 2 und mehr Personen mit der Mitgliederkarte einlassen oder dergleichen) hat ohne Vorankündigung Ausschluss ohne Beitragsrückzahlung zur Folge. Wir behalten uns vor wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige zu erstatten. Auf jeden Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF. 500.- fällig.
6. Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Insoweit ist jeweils ein zusätzliches Entgeld entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Der Gerätepark kann jederzeit durch andere Geräte ersetzt oder einzelne bestehende Geräte können ohne Ersatz entfernt werden. Hierfür besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Abonnements-beitrag.
7. Krankheit, Militär und Unfall werden nur ab 4 Wochen und mit Arztzeugnis kostenpflichtig (CHF. 30.-) verlängert.
8. Anschriftänderungen sind Nitro Gym unverzüglich schriflich mitzuteilen.
9. Nichtbenützen der Leistungen berechtigt nicht zur Rückforderung oder Reduktion der geleisteten Zahlungen bzw. zum Erlass/Reduktion der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.
10. Für Schäden (Krankheit, Unfall, Verletzungen etc.), welchem einem Mitglied, Kindern etc. bei der Benützung der Anlagen, Geräte, etc. des Nitro Gym entstehen, haftet weder das Nitro Gym noch sein Personal. Jede Haftung des Nitro Gym wird wegbedungen. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr des Mitglieds.
11. Sachbeschädigungen im Nitro Gym werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Sofern das Mitglied durch ein vertragswidriges Verhalten der Nitro Gym ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht, kann das Nitro Gym den Vertrag aussenordentlich kündigen. Beiträge für die Restlaufzeit des Vertrages werden nicht rückerstattet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mitglied vorbehalten.
12. Für Sachschäden haftet die Nitro Gym nur soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
13. Für den Verlust von Gegenständen, Wertgegenständen, Kleidung etc. des Mitglieds übernimmt das Nitro Gym keine Haftung.
14. Das Gebäude innen und aussen wird permanent mit Video-System überwacht und aufgezeichnet.
15. Das Mitglied versichert, dass es mit der Handhabung der Fitnessgeräte vertraut ist und ohne Aufsicht und eigenständig trainieren kann. Wenn nicht, hat es jederzeit die Möglichkeit eine Instruktion zu buchen.
16. Die Fitnessmaschinen müssen sachgemäss benutzt werden und die Sitz- und Liegefläche mit einem Trainingstuch abgedeckt werden. Übermässige Lärmentwicklung und störende Geräusche sind zu vermeiden.
17. Im Falle der Betriebsunterbrechungen bis zu zwei Wochen pro Halbjahr besteht kein Verlängerungs- und/oder Rückerstattungsanspruch. Bei längeren Betriebsunterbrechungen verlängert sich die Vertragsdauer um die Dauer des Betriebsausfalls; ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht. Wenn jedoch das Nitro Gym aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt etc.) seine Leistung unverschuldet nicht erbringen kann, hat das Mitglied überhaupt keinen Rückerstattungs- oder Verlängerungsanspruch.
18. Konsumation und/oder Handel mit unerlaubten Medikamenten (Dopingmittel) hat, ohne Vorankündigung, Ausschluss ohne Beitragsrückzahlung zur Folge.
19. Der vorliegende Vertrag kann vom Nitro Gym auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Centers berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung oder zu Rückforderungen der geleisteten Zahlungen bzw. zum Erlass/Reduktion der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.
20. Erhöhung der Mitgliederbeiträge sind möglich und werden 1 Monat im voraus vom Nitro Gym angekündigt.
21. Der Gerichtsstand ist Lachen. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz.